Beteiligungen der Öffentlichkeit nach Baugesetzbuch (BauGB)

Nach § 4a Absatz 4 BauGB müssen die betroffene Öffentlichkeit, die berührten Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit haben, sich an Verfahren zur Bauleitplanung oder Satzungsänderungen zu beteiligen. Die Gemeinde Ruppichteroth nutzt dafür auch den elektronischen Weg über dieses Online-Angebot.
 

Vierte Änderung des Bebauungsplanes 3.01/5 Winterscheid Nord/West

Textliche Festsetzungen

Begründung

Entwurf

Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 07.07.2011 beschlossen, den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplanes 3.01/5 Winterscheid Nord/West mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Auf die Umweltprüfung gemäß § 2 BauGB wird verzichtet. Die Zeiten der öffentlichen Auslegung finden Sie hier.

 

Erweiterung der Ortslagenabgrenzungssatzung gemäß § 34 Absatz 4 BauGB für die Ortslage Gießelbach

Satzungsentwurf OLA Gießelbach

Begründung

Landschaftspflegerischer Fachbeitrag

Landschaftspflegerische Übersichtskarte I

Landschaftspflegerische Übersichtskarte II

Satzungsabgrenzungskarte OLA Gießelbach