Der Gemeinderat ist ein Organ der Gemeindeverwaltung und die politische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger. Er beschließt innerhalb des Aufgabenkreises der Gemeinde über Angelegenheiten von grundlegender Bedeutung oder wenn sie erhebliche Verpflichtungen für die Gemeinde beinhalten. Seine Zuständigkeit ist begrenzt.
Gesetze der Gemeindeordnung für das Land NRW regeln, unter welchen Bedingungen Bürgermeister und/oder Verwaltung eigenverantwortlich entscheiden können. Der Gemeinderat ist ein Kontrollorgan, das den Bürgermeister und die Gemeindeverwaltung, insbesondere die Ausführung der Ratsbeschlüsse überwacht.
Niederschriften der Sitzungen des Rates der Gemeinde Ruppichteroth und seiner Ausschüsse: