Bundestagswahl 2025

Bundestagswahl 2025

Bundespräsident Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am Freitag, 27. Dezember 2024, den 20. Deutschen Bundestag gemäß
Artikel 68 des Grundgesetzes aufgelöst. Das geht aus einer Unterrichtung durch den Bundespräsidenten zur Anordnung über die Auflösung des 20. Deutschen Bundestages hervor. Damit folgt Frank-Walter Steinmeier dem Vorschlag von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD).

 In einer Erklärung hat der Bundespräsident den Termin zur Wahl des 21. Deutschen Bundestages auf Sonntag, 23. Februar 2025, festgelegt.

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Wer ist zur Wahl berechtigt?

Jede*r deutsche Staatsbürger*in,

  • der/die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnt und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Erläuterung

Die Bundestagswahl dient der Bestimmung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages. 

Sie findet nach Art. 39 des Grundgesetzes grundsätzlich alle vier Jahre statt; die Wahlperiode kann sich jedoch im Falle der Auflösung des Bundestages verkürzen oder im Verteidigungsfall verlängern.