Briefwahl

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ACHTUNG
Mit Blick auf das kleinere Zeitfenster bei der bevorstehenden Bundestagswahl empfiehlt es sich, am Wahltag selbst die Stimme im Wahllokal abzugeben. Das Leitbild für die Wahl zum Deutschen Bundestag ist ohnehin die Urnenwahl.
Wenn Sie an der Briefwahl teilnehmen möchten, bedenken Sie bitte die Postlaufzeiten. Für den rechtzeitigen Rücklauf von Wahlbriefen müssen Sie als Wahlberechtigte bzw. Wahlberechtigter Sorge tragen. Es empfiehlt sich, die Wahlbriefe bei der Stadt abzugeben und nicht auf dem Postweg an die Stadt zu schicken.

Was bedeutet Briefwahl?

Wenn Sie am Wahltag nicht zu Hause sind, können Sie per Briefwahl an der Bundestagswahl teilnehmen. Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält einen Antrag, mit dem Sie Briefwahlunterlagen beantragen können. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit,

Geben Sie dabei bitte Familiennamen, Vornamen, Wohnanschrift und Geburtsdatum an.


Kann ich die Briefwahlunterlagen jetzt schon beantragen?

Ja, Sie können jetzt schon einen Antrag stellen. Die Briefwahlunterlagen können jedoch erst dann verschickt werden, wenn die nötigen Unterlagen (Stimmzettel, etc.) bei der Gemeinde vorliegen. Dies wird voraussichtlich nicht vor Anfang Februar 2025 der Fall sein.