Wahlbenachrichtigungen
Was ist eine Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie darüber, dass Sie bei der Bundestagswahl 2025 im Wählerverzeichnis stehen und Ihre Stimmen abgeben können. Daneben enthält sie auch wichtige Angaben wie die Adresse des Wahlraums und die Information, ob er barrierefrei erreichbar ist.
Wie sehen die Wahlbenachrichtigungen aus?
Bisher wurden die Wahlbenachrichtigungen in Form einer (vergrößerten) Postkarte verschickt. Bei der Bundestagwahl 2025 werden sie durch eine Benachrichtigung in Briefform ersetzt.
Bis wann werden die Wahlbenachrichtigungsbriefe verschickt?
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden voraussichtlich bis Anfang Februar 2025 verschickt.
Ist das Vorliegen der Wahlbenachrichtigung Voraussetzung, um wählen zu können?
Nein. Falls Sie bis Anfang Februar 2025 keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten haben, können Sie sich zunächst im Wahlamt informieren, ob Sie im Wählerverzeichnis stehen.
Falls ja, haben Sie folgende Möglichkeiten, um an der Bundestagswahl teilzunehmen:
- Sie können am Wahltag unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Reisepasses in der Zeit von 8.00 – 18.00 Uhr ins
Wahllokal gehen und dort wählen. - Sie können per Briefwahl wählen.