Wahlhelfer*innen
Wer kann Wahlhelfer*in werden?
Alle am Wahltag volljährigen deutschen Staatsangehörige, die für die Wahl zum Bundestag wahlberechtigt sind.
Die Aufgaben von Wahlhelfer*innen:
- Stimmzettel in den Wahllokalen ausgeben und den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl sicherstellen
- Nach Wahlschluss die Stimmzettel auszählen und das Wahlergebnis feststellen
Ablauf und Rahmenbedingungen:
Die Wahl findet von 8:00 bis 18:00 Uhr statt. Danach werden die Stimmen ausgezählt. Dies dauert erfahrungsgemäß 1-3 Stunden. Obwohl der Wahltag lang erscheint, wird in der Regel ein Schichtdienst eingerichtet, der ausreichend Pausen von ca. 3-5 Stunden ermöglicht.
Ihre Vorteile:
Die Tätigkeit ist nicht nur eine wertvolle Erfahrung, sondern wird auch honoriert: Die Gemeinde Ruppichteroth zahlt ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 €.
So können sich Interessierte melden:
Sie können sich telefonisch oder per Mail an Frau Claudia Winkler wenden.
(02295 4942 / claudia.winkler@ruppichteroth.de)