Europawahlen

Europawahlen 2024

Im kommenden Jahr sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aufgerufen, die Abgeordneten des Europäischen Parlaments zu wählen.
Zum zehnten Mal seit 1979 wird das Europäische Parlament dann direkt gewählt.

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 26. Juli 2023 bestimmt, dass in Deutschland die Wahl
der deutschen Abgeordneten zum Europäischen Parlament am Sonntag, 9. Juni 2024, stattfinden wird.


Weitere Informationen zur Europwahl 2024 finden Sie hier:

Wer ist zur Wahl berechtigt?

Alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind
an diesem Tag zur Wahl berechtigt – sowie alle Staatsangehörigen der übrigen
EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland ihren Wohnsitz haben. 

Erstmals können auch Unionsbürgerinnen und -bürger wählen, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben.

Wahleinspruch und Wahlprüfungsbeschwerde

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann – unter anderem von jedem Wahlberechtigten und jeder Gruppe
von Wahlberechtigten – innerhalb von zwei Monaten nach dem Wahltag Einspruch eingelegt werden.
Über einen solchen Einspruch entscheidet der Deutsche Bundestag.

Gegen die Entscheidung des Deutschen Bundestages kann eine Wahlprüfungsbeschwerde
beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden (§ 26 EuWG).

Amtliche Bekanntmachungen

Bekanntmachung der Gemeinde Ruppichteroth über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und
die Erteilung von Wahlscheinen für die Europawahl am 9. Juni 2024


Erläuterung

Europawahlen werden seit 1979 alle 5 Jahre als
allgemeine, freie und direkte Wahlen in den
Mitgliedstaaten der EG abgehalten.
Sie wurden 1976 durch einen Beschluss des
Rates eingeführt, der auch die Zahl der Mandate und
ihre Verteilung auf die Mitgliedstaaten
(nicht strikt proportional, sondern mit Übergewicht
der kleineren Staaten) bestimmte.