Anmeldung nach Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland
Informationen für Deutsche, die im Ausland gelebt haben und mit einem Wohnsitz in dieser Zeit nicht in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet waren, jedoch sich in der Bundesrepublik Deutschland zurückmelden: Anmeldung nach Rückkehr in die Bundesrepublik Deutschland.
→ vor dem 42. Tag vor der Wahl: keine Veranlassung notwendig, eine Eintragung in das entsprechende
Wählerverzeichnis erfolgt von Amts wegen
→ nach dem 42. Tag, jedoch vor dem 21. Tag vor der Wahl: nur auf Antrag nach Anlage 1
Die entsprechende Anlage finden Sie hier:
Die Übermittlung des Antrages per E-Mail oder per Fax ist nicht zulässig.