Briefwahlen

Beantragung von Briefwahlunterlagen

Briefwahlunterlagen können von eingetragenen Wahlberechtigten bis zum zweiten Tag vor der Wahl,

 07.06.2024, 18.00 Uhr,

beim Bürgermeister der Gemeinde Ruppichteroth, Schönenberg, Rathausstr. 18, 53809 Ruppichteroth, Zimmer 206 oder 208 mündlich oder schriftlich beantragt werden. 

Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.
Fernmündliche Anträge sind unzulässig
und können deshalb nicht entgegengenommen werden.

Ein Wahlscheinantrag kann darüber hinaus auch formlos an die Gemeinde Ruppichteroth per E-Mail gestellt werden.
Er muss in diesem Fall ausschließlich an folgende E-Mail Adresse bei der Gemeinde Ruppichteroth gesandt werden:

 claudia.winkler@ruppichteroth.de

Bei Wahlscheinanträgen, insbesondere durch E-Mail, sollte vom Antragsteller grundsätzlich zu seiner Identifizierung sein
Geburtsdatum sowie – soweit bekannt – Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer angegeben werden. Ohne zweifelsfreie Identifikation des Antragstellers darf dem Wahlscheinantrag seitens der Gemeinde nicht stattgegeben werden.

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag (09.06.2024), 15 Uhr  gestellt werden.

Ansprechpartner

Klaus Müller
Zimmer 221
02295 4916
klaus.mueller@ruppichteroth.de

Claudia Winkler
Zimmer 206
02295 4942
claudia.winkler@ruppichteroth.de

Torsten Müller
Zimmer 208
02295 4910
torsten.mueller@ruppichteroth.de