Informationen für Deutsche im Ausland
Wahlberechtigt sind auch Auslandsdeutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union leben, sofern sie nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt oder sich sonst gewöhnlich hier aufgehalten haben und der Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt (§ 6 Abs. 2 EuWG i. V. m. § 12 Abs. 2 des Bundeswahlgesetzes).
Sie werden ebenso wie die in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union lebenden Deutschen auf Antrag in das Wählerverzeichnis an ihrem letzten Wohnort in Deutschland eingetragen und können dann per Briefwahl auch aus dem Ausland wählen. Dabei ist auf rechtzeitige Stellung des Antrags und Absendung des Wahlbriefs zu achten.
Das Formular muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) im Original bei der
Gemeindeverwaltung Ruppichteroth eingehen.
Die Übermittlung des Antrages per E-Mail oder per Fax ist nicht zulässig.