Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger
In der Bundesrepublik Deutschland wohnende Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten der
Europäischen Union sind bei Europawahlen unter den gleichen Bedingungen wahlberechtigt
wie deutsche Staatsangehörige (§ 6 Absatz 3 EuWG, Art. 22 Abs. 2 AEUV).
Unionsbürger, die zum ersten Mal in Deutschland an der Europawahl teilnehmen möchten, müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde ihres Wohnsitzes stellen; bei künftigen Europawahlen erhalten sie dann automatisch
ihre Wahlbenachrichtigung für die Europawahl in Deutschland, wenn sie keinen gegenteiligen Antrag stellen.
Das Formular muss spätestens bis zum 21. Tag vor der Wahl (19. Mai 2024) im Original bei der
Gemeindeverwaltung Ruppichteroth eingehen.
Die Übermittlung des Antrages per E-Mail oder per Fax ist nicht zulässig.