1. Für die Räumung der Gemeindestraßen besteht ein Streckenplan. Nach diesem Plan sind zunächst die Schulbusstrecken, an schließend wichtige Zufahrten zu Ortschaften und danach die sonstigen Gemeindestraßen zu betreuen. Die Bundes-, Land- und Kreisstraßen werden nicht durch die Gemeinde, sondern durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, geräumt und gestreut.
Bei starkem Schneefall kann es erforderlich sein, die Schulbusstrecken zweimal hintereinander zu räumen, so dass die folgen den Strecken später als üblich geräumt werden. Eine Garantie für schnee- und eisfreie Straßen gibt es nicht, denn die Streu- und Räumfahrzeuge können nicht überall gleichzeitig sein. Die Einsatzkräfte sind bemüht, den Winterdienst so schnell und effektiv wie möglich durchzuführen. Ich bitte daher schon jetzt um Verständnis, dass es bei extremen Witterungs- verhältnissen zu Verspätungen bzw. Verzögerungen im üblichen Tagesablauf kommen kann.
2. Verschiedentlich wurde in den letzten Jahren festgestellt, dass die Anlieger*innen den Schnee nach Räumen durch den Bauhof wieder zurück auf die Straße geschoben haben. Ich bitte den Schnee so auf dem an die Fahrbahn angrenzenden Teil des Geh weges bzw. bei nicht vorhandenem Gehweg am Fahrbahnrand zu lagern, dass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird.
Sollte durch das unerlaubte Lagern von Schnee im Fahrbahnbereich ein Unfall geschehen, macht sich die Anliegerin / der An lieger, die/der diese Lagerung verursacht hat, haftbar. Sie/Er muss für entstehende Sach- und Personenschäden aufkommen, da die Gemeinde ihrer Verkehrssicherungspflicht vorher ordnungsgemäß nachgekommen ist. Ich bitte daher die Anlieger*innen auch in ihrem eigenen Interesse, den geräumten Schnee entweder auf dem eigenen Grundstück oder dem an grenzenden Teil des Gehweges - falls nicht vorhanden - am Fahrbahnrand zu lagern.
3. Ferner bitte ich die Fahrzeughalter*innen darum, ihre Fahrzeuge während dieser Jahreszeit möglichst nicht im Straßenraum zu parken. Ein effektiver Winterdienst in beide Fahrtrichtungen kann nur dann gewährleistet werden, wenn die Winterdienst fahrzeuge durch parkende Fahrzeuge nicht behindert werden.
Damit das Räumfahrzeug seine Aufgaben sicher erfüllen kann, ist zwischen beidseitig der Straße abgestellten Fahrzeugen eine Mindestbreite von 3,05 m einzuhalten.
Unabhängig vom Winterdienst ist der Abstand von 3,05 m zwischen abgestelltem Fahrzeug und Fahrbahnrand insbesondere für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge immer zu gewährleisten. Wendeanlagen bitte ich grundsätzlich von parkenden Fahr zeugen freizuhalten.
Im Falle einer Behinderung der Einsatzfahrzeuge kann eine Ahndung der Verkehrsverstöße durch Verwarnungs- und Bußgelder erfolgen.
4. Wiederholt kam es in den vergangenen Jahren zu Beschwerden, sofern der Schnee durch die Räumfahrzeuge vor die Einfahr ten und Eingänge geschoben wurde. Die Mitarbeiter des Bauhofes schwenken nach Möglichkeit das Räumschild, wenn die gegenüberliegende Straßenseite nicht bebaut ist. Ich bitte jedoch um Verständnis dafür, dass ein mehrfaches Schwenken innerhalb einer Straße aufgrund des hohen Aufwandes leider nicht möglich ist.
Weitere Informationen können Sie gerne persönlich im Rathaus bei Frau Kárkalis, Zimmer Nr. 104 (während der Corona-bedingten Schließung des Rathauses bitte mit Voranmeldung), oder telefonisch unter der Rufnummer 0 22 95 – 49 29 erhalten. Hier können Sie auch die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Gemeinde Ruppichteroth einsehen. Diese ist ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter www.ruppichteroth.de abrufbar.
Bei Fragen bezüglich des Winterdienstes auf sogenannten klassifizierten Straßen (Bundes-, Kreis- und Landstraßen) wenden Sie sich bitte an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, Straßenmeisterei Eitorf, Tel. 02243/91723.
Ich wünsche allen Bürgerinnen und Bürgern gutes Fortkommen, sowohl zu Fuß als auch mit dem Fahrzeug.
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill