Der Ausschuss für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth hat in seiner Sitzung am 07.10.2021 beschlossen, die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ruppichteroth-Mitte und die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Ziel der Änderungen des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um u.a. Gebäude für eine Wohnanlage zu errichten, die eine gemischte Nutzung von Wohnen und Gewerbe mit einer zum derzeitig bestehenden Bebauungsplan abweichenden Ausnutzung und Höhe ermöglicht.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Planung und Umweltschutz des Rates der Gemeinde Ruppichteroth werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ruppichteroth-Mitte und die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“ nebst den jeweiligen Begründungen mit den Umweltberichten einschließlich der nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
24. Januar 2022 bis einschließlich 25. Februar 2022
öffentlich aus. In diesem Zeitraum können die Unterlagen während folgender Zeiten
Mo. – Fr. 8.30 – 12.00 Uhr, Di. 14.00 – 17.00 Uhr und Do. 14.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Gemeinde Ruppichteroth, Rathausstraße 18 (Rathaus in Schönenberg), 53809 Ruppichteroth, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 109, eingesehen werden.
Aufgrund der aktuellen Corona (SARS-CoV-2) – Pandemielage wird darum gebeten vorab einen Termin zur Einsicht der vorgenannten Unterlagen zu vereinbaren, um die notwendigen Hygienemaßnahmen treffen zu können.
Zur 31. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Ruppichteroth-Mitte und die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“ werden folgende, nach Einschätzung der Gemeinde wesentliche, bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen öffentlich ausgelegt:
- Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“, Gemeinde Ruppichteroth, Büro Planungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht, 23. September 2021
2. Artenschutzprüfung Stufe I: Vorprüfung, Büro Planungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht, 25. Mai 2020
3. Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung, Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung – FFH-Gebiet Nr. DE – 5110 – 301 „Brölbach“ für die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nummer 1.01/3 Ruppichteroth Mitte für den Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B478“; Gemeinde Ruppichteroth, Büro Planungsgruppe Grüner Winkel, Nümbrecht vom 23.09.2021
4. Schalltechnische Untersuchung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.01/3 Ruppichteroth-Mitte im Bereich „Ecke Burgstraße/Pfarrgasse/B 478“, Dipl.-Ing. Gregor Schmitz-Herkenrath, ACCON Köln GmbH, Köln vom 21.09.2021
5. Stellungnahme des Aggerverbandes im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 03.09.2020
6. Stellungnahme der BARBARA Rohstoffbetriebe GmbH im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 20.04.2020
7. Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg (Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 1.09.2020
8. Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 28.09.2020
9. Stellungnahme der Bezirksregierung Köln, Dezernat 53, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.09.2020
10. Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Rhein-Berg, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 25.09.2020
11. Stellungnahme der Landwirtschaftskammer NRW im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 23.09.2020
12. Stellungnahme des LVR - Amt für Denkmalpflege im Rheinland im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 02.10.2020 zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes
13. Stellungnahme des LVR - Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 18.09.2020
14. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Bevölkerungsschutz, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 25.08.2020
15. Stellungnahme des Rhein-Sieg-Kreises, Referat Wirtschaftsförderung und Strategische Kreisentwicklung, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB vom 24.09.2020
Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut |
Inhalt der Information | Quellen neben Umweltbericht |
Mensch und seine Gesundheit | Lärm und Emissionen/Immissionen durch Verkehr und Discountbetrieb, Erholungsfunktionen | Rhein-Sieg-Kreis, |
Landschaft; Landschafts- bzw. Ortsbild | Landschafts-/Ortsbildveränderung durch Versiegelung und bis zu 4-geschossige Bebauung, Dachbegrünung, Gartenanlage
| Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, Rhein-Sieg-Kreis, |
Pflanzen, biologische Vielfalt | Schutzobjekte: FFH-Gebiet „Brölbach“ (betroffen), Biotoptypen, Vorprägung, ökologischer Ausgleich | Aggerverband, Bezirksregierung Köln, Dezernat 51; Rhein-Sieg-Kreis, |
Tiere | Artenschutzprüfung und Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Vorprüfung „Brölbach“ | Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes, |
Boden | Bodentypen, Versiegelungs- und Versickerungsfähigkeit, Schutzwürdigkeit, Bodenfunktionen, Umgang mit Bodenmaterial | Aggerverband, Rhein-Sieg-Kreis, Landwirtschaftskammer,
|
Wasser | Oberflächengewässer, Grundwasser, Zustand der Gewässer und Vorschläge zur Verbesserung, Vorbelastungen, Art der Niederschlagswasserbeseitigung, wasserrechtliche Erfordernisse | Aggerverband, Bezirksregierung Köln (Dezernat 51), Rhein-Sieg-Kreis, Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes |
Luft und Klima | Kleinklima der Grünflächen und Gehölzstreifen, Abstrahlungsprozesse von Gebäuden und versiegelten Flächen
| Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes |
Fläche | Neuversiegelung innerhalb der Ortslage, keine Inanspruchnahme von land- und forstwirtschaftlichen Flächen | Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes |
Kultur- und Sachgüter | Denkmalgeschützte Bruchsteinmauer | Bezirksregierung Köln, Dezernat 51, LVR-Amt für Denkmalpflege, |
Wechselwirkungen zwischen Umweltbelangen
| Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 6. Änderung des Bebauungsplanes
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Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung zur Offenlage sowie die o.g. Unterlagen, die im Rathaus öffentlich ausliegen, können zudem im Internet unter der Adresse https://www.ruppichteroth.de/rathaus-und-politik/bauleitplanung/ eingesehen werden. Darüber hinaus können Sie über ein zentrales Internetportal des Landes unter www.uvp.nrw.de die Unterlagen einsehen.
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen schriftlich, per E-Mail an sylvia.reich@ruppichteroth.de oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die o.g. Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Für die 31. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ruppichteroth ist eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung.
Ruppichteroth, den 10.01.2022
Der Bürgermeister
Mario Loskill