Aufstellung von Schildern und ähnlichen Einrichtungen ohne Genehmigung


Gemäß § 33 Abs. 2 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Einrichtungen, die Zeichen oder Verkehrseinrichtungen gleichen, mit ihnen verwechselt werden können oder deren Wirkung beeinträchtigen können, nicht dort angebracht oder sonst verwendet werden, wo sie sich auf den Verkehr auswirken können. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Vorschrift muss mit einem Bußgeld und weiteren ordnungsrechtlichen Folgen gerechnet werden. Verkehrs- bzw. Straßenschilder stellen einen sog. Verwaltungsakt (hier: Allgemeinverfügung) dar und dürfen in Deutschland nur durch eine Behörde oder sogenannte „beliehene Personen“ vollzogen werden.

 Die Gemeindeverwaltung kann gut nachvollziehen, dass sich Eltern um ihre Kinder sorgen, wenn sie draußen laufen, spielen und toben. Die Kinder befinden sich dann oftmals in der Nähe einer Straße, und dort sind Autos nicht fern. Die Anbringung von selbstgemalten oder auch professionell gefertigten (Verkehrs-)Schildern oder ähnlichen Einrichtungen stellt jedoch ein (gefährlicher) Eingriff in den Straßenverkehr dar und führt oftmals zur Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit, nämlich durch Ablenkung und Verwirrung des Kraftfahrzeugführers. An dieser Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass öffentliche Straßen und Wege kein Spielplatz bzw. keine Spielfläche für Kinder darstellen. Vor diesem Hintergrund appelliere ich an alle Eltern -im Rahmen der Fürsorgepflichtihre Kinder darauf deutlich hinzuweisen.

 Die Gemeinde Ruppichteroth bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die von ihnen eigenmächtig angebrachten (Verkehrs-)Schilder bzw. ähnliche Einrichtungen bis spätestens Ende diesen Jahres abzunehmen bzw. zu entfernen. Andernfalls sehe ich mich gezwungen, gegen die Eigentümer/Besitzer solcher gesetzeswidrig angebrachten bzw. aufgestellten Schilder ein ordnungsrechtliches Verfahren einzuleiten. Darüber hinaus behält sich die Gemeinde Ruppichteroth weitere rechtliche Schritte vor.

 Ruppichteroth, den 04.10.2022
Der Bürgermeister
Im Auftrage:
Sascha Seuthe