Mobiles Impfangebot am 6. Oktober 2022 im Rathaus (ab 12 Jahren)


Am 6. Oktober 2022 können Sie sich in der Zeit von 14.00 – 16.30 Uhr im
Rathaus (Raum 226, 1. Etage) impfen lassen. Es sind keine Terminbuchungen
möglich!

Bitte berücksichtigen Sie, dass es bei großem Andrang zu Wartezeiten kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis. 

Für Personen ab 12 Jahren werden zugelassene Impfstoffe von BioNTech, Moderna und Novavax angeboten.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW hatte beim Thema Auffrischungsimpfung die Impfabstände und die Altersvorgabe aktualisiert: Generell können alle ab 12 Jahren, deren Zweitimpfung mindestens 3 Monate zurückliegt, eine Auffrischungsimpfung erhalten. Hinweis für Impfungen mit Johnson&Johnson: Damit man als "geboostert" gilt, sind auch hier inzwischen 3 Impfungen nötig. Der Abstand zwischen Erstimpfung mit Johnson&Johnson und einer Zweitimpfung (mit mRNA-Impfstoff) beträgt 4 Wochen, die Auffrischungsimpfung ist nach 3 Monaten möglich.

Die deutlich geringere Frist von mindestens 4 Wochen nach der Grundimmunisierung gilt nur für Menschen mit einer angeborenen oder erworbenen Störung der Funktion des körpereigenen Immunsystems.

Bitte bringen Sie - wenn möglich - bereits einen ausgefüllten Einwilligungsbogen zur Impfung mit. Die Unterlagen können Sie hier herunterladen:

Robert Koch-Institut - Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung

Hinweis zur 4. Impfung

Für berechtigte Personengruppen bietet der Rhein-Sieg-Kreis eine 4. Impfung an. 

Die STIKO empfiehlt die 4. Impfung (2. Auffrischungsimpfung) mit einem mRNA-Impfstoff für über 60jährige, Personen im Alter ab 5 Jahren mit Grunderkrankung und Personal in medizinischen und Pflegeeinrichtungen in der Regel mit einem Mindestabstand von 6 Monaten zur 3. Impfung (1. Auffrischungsimpfung).

Eine Verkürzung auf mindestens 4 Monate ist nur in Einzelfällen abzuwägen. Die Empfehlung von 3 Monaten gilt nur noch für Personen mit Immundefizienz, unabhängig deren Alters.

Die EMA (Europäische Arzneimittelbehörde) hatte die Altersempfehlung bereits auf 60 Jahre heruntergesetzt und empfiehlt allen Menschen ab 60 Jahren eine 2. Auffrischungsimpfung.

Hinweis zur Omikron-Untervariante BA.1

Die Impfteams des Rhein-Sieg-Kreises bieten ab sofort auch die auf die Omikron-Untervariante BA.1 angepassten Impfstoffe von BioNTech und Moderna an.

Analog der STIKO-Empfehlung, die allerdings noch offiziell bestätigt werden muss, werden zur Auffrischungsimpfung die auf die Omikron-Untervariante BA.1 des COVID-19-Virus angepassten Impfstoffe der Hersteller BioNTech (ab 12 Jahren) und Moderna (ab 30 Jahren) verimpft. Für die Grundimmunisierung werden weiterhin die bisherigen Impfstoffe verwendet.

Der Impfstoff des Herstellers Novavax steht weiterhin bei allen Impfaktionen zur Grundimmunisierung von Personen ab 12 Jahren zur Verfügung.

Die Zielgruppen bleiben: Eine erste Auffrischungsimpfung (dritte Dosis) wird nach wie vor für Menschen ab 12 Jahren empfohlen. Diese Impfung erfolgt im Optimalfall 6 Monate nach abgeschlossener Grundimmunisierung oder durchgemachter Infektion.

Zu den Gruppen, denen die STIKO nach wie vor eine zweite Auffrischung (4. Impfung) empfiehlt, zählen neben Menschen ab 60 Jahren auch Risikopatientinnen und -patienten wie Immungeschwächte ab 12 Jahren, Pflegeheimbewohnerinnen und Pflegeheimbewohner sowie Personal im Gesundheits- und Pflegebereich. Auch hier gilt in der Regel ein Abstand von 6 Monaten zur vorherigen Impfung oder Infektion.

Ruppichteroth, den 28. September 2022
Ihr Bürgermeister

Mario Loskill