Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht - Bürgermeister Mario Loskill informiert -


Wer sich für das Amt einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen interessiert, hat bis zum 31. März 2023 die Möglichkeit, sich um die Aufnahme in die entsprechende Vorschlagsliste zu bewerben. Die Wahl erfolgt für die Zeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.

Die Aufgabe einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen besteht darin, im Strafverfahren gegen erziehungs- und sozialisationsbedürftige Jugendliche und junge Heranwachsende  Jugendrichterinnen und Jugendrichter bei ihrer Arbeit zu unterstützen.

Durch die Mitwirkung von „Nichtjuristen" beim Verfahren und beim Entscheidungsprozess sollen ferner eine größere Breite und Gründlichkeit des Hauptverfahrens und eine Intensivierung der Urteilsberatung erreicht werden.

An die Person der Jugendschöffin bzw. des Jugendschöffen werden zwar keine zwingenden Qualifikationsanforderungen gestellt, jedoch sollten die Bewerberinnen und Bewerber zumindest „erzieherisch“ befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Das verantwortliche Amt verlangt darüber hinaus in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und -wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes- körperliche Eignung.

Der Einsatz kommt für die Amtsgerichte Bonn, Euskirchen, Siegburg, Waldbröl und für das Landgericht Bonn in Betracht und richtet sich nach dem Wohnort der Bewerberin und des Bewerbers.

Das Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises ist zuständig für Bewerberinnen und Bewerber, die in Alfter, Swisttal, Wachtberg, Eitorf, Windeck, Much, Neunkirchen-Seelscheid und Ruppichteroth wohnen. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste entscheidet der Jugendhilfeausschuss des Rhein-Sieg-Kreises.

Personen aus den Zuständigkeitsbereichen der Städte Bad Honnef, Bornheim, Hennef,   Königswinter, Lohmar, Meckenheim, Niederkassel, Rheinbach, Sankt Augustin, Siegburg und Troisdorf richten ihre Bewerbungen nur an diese Jugendämter, da die dortigen Jugendhilfeausschüsse eigene Vorschlagslisten erstellen.

Die formalen Voraussetzungen für eine Bewerbung sind in einem Bewerbungsformular zusammengestellt. Das Formular kann auf elektronischem Wege bei Frau Birgit Wennmacher (E-Mail: birgit.wennmacher@rhein-sieg-kreis.de) angefordert werden.

Das Formular finden Sie auch im unteren Bereich der Internetseite des Rhein-Sieg-Kreises unter https://www.rhein-sieg-kreis.de/verwaltung-politik/aktuelle-themen/jugendschoeffenwahl.php

Bewerbungen können bis zum 31. März 2023 eingereicht werden an den Landrat des Rhein-Sieg-Kreises, Kreisjugendamt, Postfach 1551, 53705 Siegburg. Weitere Auskünfte erhalten Sie beim Jugendamt des Rhein-Sieg-Kreises unter der Tel.-Nr. 02241-133211.“

Ende der Pressemitteilung des Jugendamtes des Rhein-Sieg-Kreises

Ruppichteroth, den 30. Januar 2023
Der Bürgermeister
Mario Loskill