Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Ruppichteroth

 Hinweisbekanntmachung

Vergangenes Jahr wurde eine Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erstellung eines Starkregenrisikomanagements für das Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises beschlossen und durch alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sowie durch den Landrat unterschrieben. Die unterzeichnete Vereinbarung wurde gemäß § 24 Abs. 2 GkG NRW der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt. Die Genehmigung wurde am 13.02.2023 erteilt und am 21.02.2023 im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln veröffentlicht.

Gemäß § 24 Abs. 3 S. 2 GkG NRW weise ich auf diese Veröffentlichung hin.

Die Verordnung kann hier eingesehen werden.

Ruppichteroth, 22. März 2023
Mario Loskill
Bürgermeister