Weitere Stellungnahme zum
Haushaltsentwurf 2023

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

durch die letzten Berichte in den Medien und sozialen Netzwerken sehe ich mich veranlasst, eine weitere persönliche Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2023 abzugeben.

Die gewaltigen Herausforderungen, vor denen wir alle in diesen schwierigen Zeiten stehen, können wir nur gemeinsam bewältigen. Persönliche Beschuldigungen sind nicht hilfreich, sie vergiften das politische Klima und verunsichern die Bürgerinnen und Bürger unserer Kommune. Dies dient nicht dem Wohl unserer Gemeinde.

An dieser Stelle danke ich allen politischen Kräften aus den Parteien und Fraktionen in unserer Gemeinde, mit denen ich als Bürgermeister seit vielen Jahren konstruktiv zusammenarbeite.
Unser großes Ziel, bei allen unseren Entscheidungen das Wohl unserer Gemeinde und ihren hier lebenden Menschen nicht aus den Augen zu verlieren, bestimmte stets unser gemeinsames politisches Handeln. Diskussionen darüber, wie dieses Ziel zu erreichen ist, führten wir naturgemäß oft kontrovers, aber überwiegend fair, sachlich und ergebnisorientiert. In den vergangenen Tagen musste ich leider vereinzelt zur Kenntnis nehmen, dass offenbar Einzelne von diesem guten Weg aktuell abgekommen sind.

Daher appelliere ich als Bürgermeister zum Wohle unserer Gemeinde und ihren Bürgerinnen und Bürgern eindringlich, auf den in den letzten Jahren gegangenen Weg der guten und engen Zusammenarbeit zurückzukehren.

In meiner ersten persönlichen Stellungnahme zum Haushaltsentwurf 2023 bin ich bereits auf viele Sachthemen eingegangen und möchte diese zur weiteren Klarstellung nachstehend ergänzen.

In meiner Verwaltungsvorlage vom 24.11.2022 zum Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Gemeinderat die schwierige haushaltsrechtliche Lage in Zusammenhang mit dem Haushaltsausgleich für das Jahr 2023 begründet. Aufgrund der weiteren Ausführungen innerhalb der Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt dahingehend, dass der im Haushaltssicherungskonzept vorgesehene Hebesatz für 2023 in Höhe von 745 v.H. zur Erlangung des notwendigen Haushaltsausgleichs wohl bei weitem nicht ausreichen wird, hat der Rat die Auffassung vertreten, eine entsprechende Steuererhöhung erst im Rahmen der späteren Haushaltsberatungen zu beschließen.

Im Ergebnis wurden die Realsteuerhebesätze auf der Grundlage des Haushaltsjahres 2022 (= für die Grundsteuer B in Höhe von 570 v.H.) in der Sitzung des Rates am 08.12.2022 beschlossen.

Anschließend habe ich laufend innerhalb der Fraktionsvorsitzenden-Gespräche über den jeweiligen Sachstand zur Haushaltsaufstellung und der damit verbundenen im Raum stehenden Erhöhung der Realsteuerhebesätze (insbesondere „Grundsteuer B“) der örtlichen Politik berichtet.

In der Sitzung des Rates am 23.02.2023 wurden die Ratsfraktionen erneut über den aktuellen Sachverhalt zur Haushaltsaufstellung informiert. Damit verbunden wurde dem Gemeinderat in einer fiktiven Musterberechnung unter Berücksichtigung von erhöhten Hebesätzen (= die sich wie folgt zu diesem Zeitpunkt darstellten: Grundsteuer A: 300 v.H., Grundsteuer B: 925 v.H. und Gewerbesteuer: 550 v.H.) erläutert, dass diese Hebesätze bei weitem nicht ausreichen, um den Haushaltsausgleich herzustellen. Damit wurde ebenfalls in dieser Sitzung der zu diesem Zeitpunkt bekannte voraussichtliche Fehlbetrag für das Jahr 2023 in Höhe von 3.497.469,41 Euro genannt.

Weiterhin wurde in der Sitzung des Rates am 23.02.2023 ausgeführt, dass alleine die Deckung des Fehlbetrages für das Haushaltsjahr 2023 mindestens eine Verdoppelung des zuvor fiktiv angenommenen Hebesatzes für die „Grundsteuer B“ in Höhe von 925 v.H. notwendig macht. Ebenso wurde ausgeführt, dass sich der zuvor dargestellte Fehlbetrag letztendlich nicht wegrechnen lässt, jedoch versucht wird, Korrekturen im noch vertretbarem Umfang vorzunehmen, die zu einer Minderung insbesondere des Hebesatzes zur „Grundsteuer B“ führen. Unter dem Eindruck dieser Zahlen bzw. Ausführungen war sich der Rat über eine Verschiebung der Einbringung des Haushaltsentwurfs einig.

Liebe Bürgerinnen und Bürger, Sie erkennen, dass der Gemeinderat über die Problematik zum Haushaltsausgleich, deren Gründe und die Absehbarkeit der Konsequenzen zeitnah und laufend informiert wurde. Darüber hinaus habe ich niemals die Aussage getroffen, dass die Erhöhung der Grundsteuer B um das 3-fache „alternativlos“ sei. Ich habe in meiner Haushaltsrede deutlich auf die Konsequenz eines niedrigeren Hebesatzes und der damit verbundenen vorläufigen Haushaltsführung und somit auf eine Alternative zum vorgelegten ausgeglichenen Haushaltsentwurf hingewiesen.

Alle Ratsfraktionen und ich als Bürgermeister haben bereits gemeinsam am Sitzungsabend des 30. März 2023 im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs vereinbart, dass ein solch hoher Hebesatz vom Rat der Gemeinde wegen zu hoher Belastung der Abgabepflichtigen „nicht“ beschlossen werden kann und wir gemeinsam (Rat und Bürgermeister) entsprechende Lösungswege während der Haushaltsberatungen erarbeiten werden. Daran halte ich selbstverständlich fest und wir müssen gegenüber Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, diesen Weg unbedingt einschlagen und einhalten. Es dreht sich hier ausschließlich um die Sache, um die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger!

Im Anschluss an die Sitzung des Gemeinderates vom 23.02.2023 wurde der Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 nochmals von der Verwaltung intensiv untersucht und Anpassungen vorgenommen. In der Gesamtheit wurden in dem für den Haushaltsausgleich maßgebenden Ergebnisplan nochmals Korrekturen zur Senkung der Aufwendungen vorgenommen. Ich stelle daher allen Ratsfraktionen hierzu eine Übersicht „Unterhaltung von Grundstücken und Gebäuden“ bereit, wo wir als Verwaltung der Auffassung sind, dass verschiedene Unterhaltungsmaßnahmen in die nächsten Jahre verschoben werden können. Wie in meiner ersten Stellungnahme dargestellt, handelt es sich um Maßnahmen, die ich als Bürgermeister nicht ohne Zustimmung des Gemeinderates verschieben kann.

Nachdem wir gemeinsam den Haushalt 2023 beschlossen haben, der wohl nach den ersten öffentlichen Rückmeldungen aus den Fraktionen des Rates mit einem geringeren Hebesatz abschließen wird, müssen wir gegenüber der Bevölkerung offen und transparent darlegen, welche Leistungsstandards künftig herabgesenkt werden sollen.

Abschließend möchte ich noch auf die viel diskutierten Maßnahmen zur Sanierung der Bröltalhalle und der Erneuerung der Mauer an der Burgstraße kurz eingehen.

Die zusätzliche finanzielle Belastung des Haushaltes 2023 durch die Sanierung der Bröltalhalle in Form der jährlichen Abschreibungen beträgt nach aktuellem Abrechnungsstand 61.189 € (= Nutzungsdauer: 60 Jahre). Für die Erneuerung der Mauer an der Burgstraße beträgt die jährliche Belastung des Haushaltes 4.156 € (= Abschreibung über eine Nutzungsdauer von 40 Jahren).

Die tatsächlichen Kosten für die Erneuerung der Mauer betragen nach aktuellem Abrechnungsstand 332.520,80 Euro. Hierfür erhält die Gemeinde Ruppichteroth vom Land NRW Fördermittel aus dem Dorferneuerungsprogramm in Höhe von 195.671,60 Euro. Somit beträgt der Eigenanteil der Gemeinde an den Kosten insgesamt 136.849,20 Euro.

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Mauer im unteren Bereich, die nicht auf der Burgstraße zu sehen ist, um die Stützmauer der Burgstraße handelt. Die Standsicherheit der Mauer und der Burgstraße war nicht mehr gegeben. Dies hat ein Gutachten bestätigt. Die durchgeführten Sofortmaßnahmen (Anschüttung, Pfeiler) waren nicht dazu geeignet, die Standsicherheit auf Dauer zu gewährleisten. Deshalb war die Gemeinde zum Handeln und zur Erneuerung der Mauer gezwungen. Dabei steht die Mauer unter Denkmalschutz. Die höhere Denkmalschutzbehörde hat dem Wunsch der Gemeinde, den Schutz aufzuheben, nicht entsprochen. Aus diesem Grunde mussten das verwendete Material und die Bauweise mit dem Denkmalschutz und dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege abgestimmt werden.

Ich hoffe mit diesen Ausführungen Klarheit in die notwendige Erneuerung der Mauer gebracht zu haben.

Herzliche Grüße
Ihr Bürgermeister
Mario Loskill

Ruppichteroth, den 26. April 2023


Der Entwurf der Haushaltssatzung kann nebst weiterer Informationen hier heruntergeladen bzw. gelesen werden.