Regelungen zur Müllabfuhr nach Schneewoche


Gesamtes Kreisgebiet

  • Für Restmülltonnen mit 2-wöchentlicher Leerung findet die Leerung zum nächsten regulären Termin statt. Restmülltonnen mit 4-wöchentlicher Leerung können an der nächsten Leerung für Tonnen mit 2-wöchentlicher Abfuhr teilnehmen. Bei dieser Abfuhr können zusätzliche Abfälle in neutralen Plastiksäcken (ohne RSAG-Logo) zur Abholung bereitgestellt werden.
  • Für Biotonnen findet die Abfuhr zum nächsten regulären Termin statt. Zusätzlich können bei dieser Abfuhr Bioabfälle in kleinen Pappkartons zur Abholung neben die Tonne gestellt werden. Es wird nur Beistellmaterial von den betroffenen Touren mitgenommen.
  • Die Papiertonnen werden in den kommenden Tagen im gesamten Kreisgebiet nachträglich geleert.

Rechtsrheinisches Kreisgebiet

  • Für Wertstofftonnen in Windeck, Eitorf und Ruppichteroth findet die Leerung zum nächsten regulären Termin statt. Bei dieser Abfuhr werden zusätzlich in neutrale Säcke verpackte Wertstoffabfälle mitgenommen.
  • Angemeldeter und bereitgestellter Sperrmüll rechtsrheinisch wurde bis Freitag, den 26. Januar vollständig abgeholt.
  • Weihnachtsbäume- bzw. Tannenbäume rechtsrheinisch, die in der 3. KW nicht abgeholt wurden, werden am Tag der nächsten regulären Bioabfuhr eingesammelt.

Linksrheinisches Kreisgebiet

  • Die Wertstofftonnen im linksrheinischen Gebiet werden in der 4. Kalenderwoche nachträglich geleert.
  • Sperrmüll linksrheinisch wird bis Freitag, den 26. Januar abgeholt.
  • Weihnachtsbäume- bzw. Tannenbäume linksrheinisch, die in der 3. KW nicht abgeholt wurden, werden bis Freitag, den 26. Januar, eingesammelt.

Gut zu wissen

Zum linksrheinischen Kreisgebiet gehören die die Städte und Gemeinden Alfter, Bornheim, Meckenheim, Rheinbach, Swisttal und Wachtberg.

Zum rechtsrheinischen Kreisgebiet zählen die Städte und Gemeinden Bad Honnef, Eitorf, Hennef, Königswinter, Lohmar, Much, Neunkirchen-Seelscheid, Niederkassel, Ruppichteroth, Sankt Augustin, Siegburg, Troisdorf und Windeck.