„Die beste Variante zur Vermeidung von Postlaufzeiten ist die Briefwahl vor Ort, auch Direktwahl genannt. Sie wird voraussichtlich ab dem 10. Februar in vielen Gemeinden angeboten. Es ist dann möglich, mit der Wahlbenachrichtigung und dem Personalausweis zum Wahlamt zu gehen, dort die Briefwahlunterlagen zu erhalten, die Wahl in einer Wahlkabine auszuüben und den Wahlbrief direkt in eine Wahlurne einzuwerfen“, erläutert die Landeswahlleiterin. Informationen zur Adresse und Öffnungszeiten der betreffenden Wahlämter und Briefwahlzentren finden sich auf der Wahlbenachrichtigung und den Internetseiten der Städte und Gemeinden unter dem Stichwort Briefwahl vor Ort, Briefwahl direkt oder Direktwahl. „Ich bin den Städten und Gemeinden dankbar, dass sie diese Möglichkeit anbieten und dafür zum Teil das Personal verstärkt wurde“, erklärt Wißmann.
Wer lieber zu Hause die Wahlunterlagen ausfüllen möchte, sollte in Betracht ziehen, die Briefwahlunterlagen beim Wahlamt abzuholen und den ausgefüllten Wahlbrief rechtzeitig selbst in den Behördenbriefkasten einzuwerfen. Briefwahlunterlagen können auch von einer bevollmächtigten Person abgeholt werden. Die notwendige Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Der Briefwahlantrag kann schriftlich, per Telefax, per E-Mail oder persönlich beim Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Für schriftlichen Anträge steht die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Sie sollte ausgefüllt und an der vorgesehenen Stelle unterschrieben werden und anschließend im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E-Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet.
Die Wahlbenachrichtigungen sind inzwischen bei den rund 12,6 Millionen Wahlberechtigte in Nordrhein-Westfalen eingegangen. “Wer jetzt noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte sich bis spätestens Freitag, 07. Februar 2025, an seine Gemeindeverwaltung wenden. Nur dann kann noch rechtzeitig eine Überprüfung erfolgen“, betont Landeswahlleiterin Monika Wißmann.
Die Landeswahlleiterin weist darauf hin, dass Wahlscheine bzw. die Briefwahl noch bis Freitag, den 21. Februar 2025, um 15:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden können. Der Wahlbrief mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag (23. Februar 2025) um 18 Uhr bei der Gemeinde eingehen.
Aktuelle und umfassende Informationen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 finden Sie unter https://www.wahlen.nrw
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