Brandschutzbedarfsplan

Brandschutzbedarfsplan

Hier finden Sie den aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Ruppichteroth


Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Ruppichteroth;
hier: Information der Bevölkerung über Eintreffzeiten (Schutzzielerreichung im Gemeindegebiet)

 Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) verpflichtet die Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen zum Schutz der Bevölkerung eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr zu unterhalten. Aufgabe der Gemeinde ist es, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bei Schadenfeuer, Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen sicherzustellen. Zur Erfüllung dieser Aufgaben wird von der Gemeinde Ruppichteroth eine Freiwillige Feuerwehr aufgestellt und ausgerüstet, die auf das ehrenamtliche Engagement von Bürgerinnen und Bürgern angewiesen ist.

 Mit dem Ziel die Struktur sowie die Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth zu verbessern, wurde in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsunternehmen erstmalig ein Brandschutzbedarfsplan erstellt. Der Rat der Gemeinde Ruppichteroth hat diesen Plan in seiner Sitzung am 01.07.2021 einstimmig beschlossen.

Zentrales Element dieses Brandschutzbedarfsplans ist die Festlegung eines Schutzniveaus für das Gemeindegebiet.  Demnach soll eine erste Einheit der Freiwilligen Feuerwehr Ruppichteroth innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung durch die Kreisleitstelle am Einsatz eintreffen. Ausgehend von den bestehenden zwei Feuerwehrstandorten wird diese Vorgabe nicht im gesamten Gemeindegebiet erfüllt. Um diese Situation zu verbessern, ist ein dritter Feuerwehrstandort im Gemeindegebiet geplant. Trotzdem kann es auch weiterhin bei dem ein oder anderen Einsatz zu einer Überschreitung der Hilfsfrist um wenige Minuten kommen. Toleriert wird ein Schutzzielerreichungsgrad von achtzig Prozent.

 Zum Vergleich: Für den Rettungsdienst bestehen ähnliche Vorgaben. So soll dieser in zwölf Minuten nach der Alarmierung am Einsatzort eintreffen. Für das rettungsdienstfreie Intervall steht bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes eine Helfer-Vor-Ort-Gruppe im westlichen Gemeindegebiet bereit, die in der Gemeinde Ruppichteroth von speziell ausgebildeten Angehörigen des Löschzuges Winterscheid gestellt wird.

 Weitere Informationen zum Schutzziel können dem aktuellen Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Ruppichteroth entnommen werden.

Weitere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen gerne Herr Seuthe (Tel.-Nr.: 02295-4925, E-Mail: sascha.seuthe@ruppichteroth.de).

Ruppichteroth, den 19. September 2022
Der Bürgermeister

Mario Loskill